AGB Party Service Spezialisten & Tischdienst GmbH
Die im Catering ausgewiesenen Preise enthalten die für Lebensmittel gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7%. Beachten Sie bitte, dass der Mehrwertsteuersatz bei Dienstleistungen, die über eine Speisenlieferung hinausgehen, von 7 % auf 19 % steigt. Dieser Faktor wird von uns auf den Rechnungen deutlich ausgewiesen. Die ausgewiesenen Preise sind Brutto Preise und verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer von 7% oder 19%. Wir berechnen für die Anlieferung als auch für die Abholung 0,80 € je gefahrenen Kilometer. Sofern es zu Verzögerungen am Tage der Anlieferung kommen sollte, bitten wir um Ihr Verständnis. Ein verkehrsbedingter Verzögerungsfaktor von +/- 15 Minuten ist zu berücksichtigen.
Für wesentlich verspätete oder sogar ausgefallene Lieferungen, bedingt durch außergewöhnliche Umstände, können wir keine Haftung übernehmen. Bei kurzfristigen Absagen, innerhalb von 48 Stunden vor dem Liefertermin, berechnen wir 80% des Bruttorechnungsbetrages.
Bezahlung erfolgt sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung, in bar oder mit Ihrer EC-Karte. Bei mehr als drei Lieferungen im Jahr gewähren wir einen Kundenrabatt in Höhe von 2% auf den Nettorechnungsbetrag.
Folgende Punkte sind bei der Bereitstellung von Servicepersonal zusätzlich zu berücksichtigen:
Stornierung
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall haftet der Auftraggeber bei einem Rücktritt von 14 Tagen oder weniger von der Veranstaltung oder Lieferung mit 40% der Bruttoauftragssumme, bei weniger als 7 Tagen in Höhe von 70% und bei weniger als drei Tagen in Höhe von 90%. Bei Stornierung am Veranstaltungstag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragwertes in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen einen geringeren Schaden als die vorstehenden pauschalen Abgeltungen nachzuweisen.
Personenzahl und Termine
Wir benötigen 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Personenzahl. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestmenge und wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Wir sind stets bemüht vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt dies im Einzelfall nicht, so gesteht der Auftraggeber uns eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, unsere Mitarbeiter zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Kunden unmittelbar und/oder mittelbar zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.
Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Satzes, so ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00 pro Verstoß zu zahlen. Die Zahlung ist sofort nach Aufforderung fällig.
Mängel und Schadensersatzpflicht
Festgestellte Mängel und/oder Beanstandung des vom Auftraggeber gebuchten Personals sind uns unverzüglich anzuzeigen, um für Abhilfe sorgen zu können. Geschieht dies nicht, gelten die Mängel bzw. das gebuchte Personal als angenommen und vertragsgemäß und ist voll zu vergüten.
Soweit wir freiberufliche Mitarbeiter zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen einsetzen und der Auftraggeber Kenntnis vom freiberuflichen Status des Mitarbeiters hat, sind wir von jeglicher Haftung für von diesem freiberuflichen Mitarbeiter verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden befreit. Das Recht des Auftraggebers, Schadensersatzansprüche gegenüber dem freiberuflichen Mitarbeiter geltend zu machen, bleibt unberührt
Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Unsere Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die von uns selbst, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Absatz (3) genannten Höchstsummen beschränkt.
(2) In jedem Fall ist unsere Haftung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die in Absatz (1) genannten Höchstgrenzen betragen:
2.000.000,00 € für Personenschäden,
1.000.000,00 € für Sachschäden,
200.000,00 € für Vermögensschäden,
(4) Ansprüche auf Ersatz von Sach-, Personen- und Vermögensschäden direkt gegen unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen ist Hamburg.
Der Gerichtsstand ist Hamburg, soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist. Es gilt für die gesamten Rechtsbeziehungen ausschließlich deutsches Recht.
Hamburg im März 2011
Mit diesem Internetauftritt und der dazu gehörigen aktuellen Preisliste verlieren alle vorherigen Preise ihre Gültigkeit.
Google Analytics
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